Frettchen - ein Mode-Haustier?


[Jäger mit Frettchen] Vor Jahrhunderten wurde es zur Nager- und Schlangenbekämpfung eingesetzt, vor Jahrzehnten auf Inseln ausgesetzt um Ratten, Mäuse und Kaninchen auszumerzen, bis vor wenigen Jahren in großer Zahl zur Pelzgewinnung gehalten und heutzutage braucht - und verbraucht - man es als Versuchstier zu wissenschaftlichen Zwecken. Aber auch als Haustier erobert es zunehmend mehr Herzen.

Die Rede ist vom Frettchen. Immer häufiger begegnet man Menschen, die ein Frettchen an der Leine spazieren führen. Die Anzeigen in Tierzeitschriften vermehren sich, in denen Frettchen zum Kauf angeboten werden (nicht teurer als ein Goldhamster!). In den Wartezimmern von Tieräzten taucht vermehrt diese Tierart auf und auch Zuchtschauen und Frettchenclubs sind keine Seltenheit mehr. Daß sich die Fangemeinden zumeist in Großstädten zusammenfinden, zeigt die allmähliche Etablierung dieser domestizierten Marderart. Nach einem Gutachten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten von 1977 soll den Musteliden (=marderartigen) ein Raum­bedarf von nur 1-4 m2 zur tierschutzgerechten Haltung ausreichen. Das spricht auf den ersten Blick für eine problemlose Haltung dieser Tierart, zumal es sich noch um eine domestizierte Form handelt.

[Balkon-Gehege] Doch wer will schon seinen Hausgenossen riechen? So nimmt man gerne die Kosten in Kauf, um sein Frettchen kastrieren zu lassen, schließlich dient dies bei Rüden der Geruchsminderung. Um diesen Eingriff kommt man - oder besser das Frettchen - nicht herum, will man der Literatur glauben: Danach soll es ernsthafte Auseinandersetzungen geben, wenn man mehrere Rüden zusammen hält (muß man das?) und Fähen können in Dauerranz verfallen, die sie in den meisten Fällen nicht überleben. Beide Probleme ließen sich lösen, wenn ein genügend großer Außenauslauf es den Tieren ermöglichte, sich auf die Jahreszeiten einzustellen und ihnen ausreichend Beschäftigung böte.

Leider gibt es auch immer noch Frettchenbesitzer denen es "stinkt", daß diese Tierart zwei gut funktionierende Analdrüsen besitzt. Deren Entfernen ist aber nach dem geltenden Tierschutzgesetz §6 Abs. 1 ganz klar untersagt: "Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres."

Rechtlich werden die Frettchen, genauso wie Hunde und Katzen, zu den Haustieren gezählt. Und ebenso wie bei diesen sollte man sich vor dem Kauf überlegen, ob man bereit ist sich mit dem Haustier über 10 Jahre lang mindestens eineinhalb Stunden täglich zu beschäftigen. Wenn man gar den Wunsch hat zu züchten, so verdoppelt sich schnell der zeitliche und finanzielle Aufwand. Hier stellt sich das Problem: wohin mit den Jungtieren. Häufig werden sie ausgesetzt, daß zeigen immer wieder aufgegriffene Tiere, die dem Verhungern nahe sind und die menschliche Nähe suchen, wobei es vorkommt, daß sie als tollwut­verdächtig erschlagen werden.

[Frettchen in der Waschmaschine] Das Frettchen ist und bleibt ein Haustier (eine Rückentwicklung ist nicht möglich!). Kommt es zu einer Vermischung von Frettchen mit der Wildform, so kann dies zu einer Schwächung der Iltispopulation führen. Hieraus könnte eine ernsthafte Gefahr für die wildlebenden Iltisbestände und ein Problem für den Naturschutz erwachsen. Frettchenhalter müssen sich der Verantwortung bewußt sein die sie tragen. Sonst droht in wenigen Jahren eine Meldepflicht für Frettchen, denn nur so könnte die unverantwortliche Aussetzung dieser Mode-Haustiere verhindert werden.


Bärbel Rogoschik