Vor Jahrhunderten wurde
es zur Nager- und Schlangenbekämpfung eingesetzt, vor
Jahrzehnten auf Inseln ausgesetzt um Ratten, Mäuse und
Kaninchen auszumerzen, bis vor wenigen Jahren in großer
Zahl zur Pelzgewinnung gehalten und heutzutage braucht - und
verbraucht - man es als Versuchstier zu wissenschaftlichen
Zwecken. Aber auch als Haustier erobert es zunehmend mehr Herzen.
Die Rede ist vom Frettchen. Immer häufiger begegnet man Menschen, die ein Frettchen an der Leine spazieren führen. Die Anzeigen in Tierzeitschriften vermehren sich, in denen Frettchen zum Kauf angeboten werden (nicht teurer als ein Goldhamster!). In den Wartezimmern von Tieräzten taucht vermehrt diese Tierart auf und auch Zuchtschauen und Frettchenclubs sind keine Seltenheit mehr. Daß sich die Fangemeinden zumeist in Großstädten zusammenfinden, zeigt die allmähliche Etablierung dieser domestizierten Marderart. Nach einem Gutachten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten von 1977 soll den Musteliden (=marderartigen) ein Raumbedarf von nur 1-4 m2 zur tierschutzgerechten Haltung ausreichen. Das spricht auf den ersten Blick für eine problemlose Haltung dieser Tierart, zumal es sich noch um eine domestizierte Form handelt.
Doch wer will schon seinen
Hausgenossen riechen? So nimmt man gerne die Kosten in Kauf, um sein
Frettchen kastrieren zu lassen, schließlich dient dies bei
Rüden der Geruchsminderung. Um diesen Eingriff kommt man -
oder besser das Frettchen - nicht herum, will man der Literatur
glauben: Danach soll es ernsthafte Auseinandersetzungen geben,
wenn man mehrere Rüden zusammen hält (muß man das?)
und Fähen können in Dauerranz verfallen, die sie in den
meisten Fällen nicht überleben. Beide Probleme ließen
sich lösen, wenn ein genügend großer Außenauslauf
es den Tieren ermöglichte, sich auf die Jahreszeiten
einzustellen und ihnen ausreichend Beschäftigung böte.
Leider gibt es auch immer noch Frettchenbesitzer denen es "stinkt", daß diese Tierart zwei gut funktionierende Analdrüsen besitzt. Deren Entfernen ist aber nach dem geltenden Tierschutzgesetz §6 Abs. 1 ganz klar untersagt: "Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres."
Rechtlich werden die Frettchen, genauso wie Hunde und Katzen, zu den Haustieren gezählt. Und ebenso wie bei diesen sollte man sich vor dem Kauf überlegen, ob man bereit ist sich mit dem Haustier über 10 Jahre lang mindestens eineinhalb Stunden täglich zu beschäftigen. Wenn man gar den Wunsch hat zu züchten, so verdoppelt sich schnell der zeitliche und finanzielle Aufwand. Hier stellt sich das Problem: wohin mit den Jungtieren. Häufig werden sie ausgesetzt, daß zeigen immer wieder aufgegriffene Tiere, die dem Verhungern nahe sind und die menschliche Nähe suchen, wobei es vorkommt, daß sie als tollwutverdächtig erschlagen werden.
Das Frettchen ist und
bleibt ein Haustier (eine Rückentwicklung ist nicht möglich!).
Kommt es zu einer Vermischung von Frettchen mit der
Wildform, so kann dies zu einer Schwächung der Iltispopulation
führen. Hieraus könnte eine ernsthafte Gefahr für
die wildlebenden Iltisbestände und ein Problem für den
Naturschutz erwachsen. Frettchenhalter müssen sich der
Verantwortung bewußt sein die sie tragen. Sonst droht in
wenigen Jahren eine Meldepflicht für Frettchen, denn nur so
könnte die unverantwortliche Aussetzung dieser
Mode-Haustiere verhindert werden.
Bärbel Rogoschik