Seit 1996 haben wir nach §11 Tierschutzgesetz die Erlaubnis, Frettchen für
andere in einem Tierheim oder ähnlicher Einrichtung zu halten.
Wir mussten dafür einige Anforderungen erfüllen, z.B. Gehege von mindestens
2m2 Fläche ausschließlich für aufgenommene Frettchen (d.h. unsere
Gehege für die eigenen Tiere wurden nicht berücksichtigt), und eine
Quarantänestation bereit stellen. Desweiteren musste beim Veterinäramt eine
Prüfung über das Tierschutzgesetz und Frettchenkunde absolviert werden.
Der Vorteil ist, dass die Frettchen jetzt nicht mehr ca. 10 Tage zur "Verwahrung" im Tierheim sitzen müssen, sondern gleich am ersten Tag zu uns kommen können.
Oftmals sind die Tiere in einem sehr schlechten Zustand, wenn sie zu uns kommen. Einige Tiere haben nicht überlebt, weil sie in sehr schlechter Verfassung waren. Fähen sind oftmals in der Dauerranz (siehe Foto) und haben dadurch kahle Stellen am Körper. Wir päppeln die Tiere dann erstmal auf, und versuchen, etwas über ihren Charakter heraus zu bekommen, z.B. wie bissig oder reinlich die Tiere sind. In der Regel dauert das - je nach Zustand des Tieres - ca. 2-3 Wochen, bis ein Frettchen zur Weitervermittlung bereit ist. Detaillierte Informationen hierzu finden sich unter der Rubrik Fund- und Abgabetiere.